Kosten für die Reise zum im Ausland lebenden Kind
Die Kosten für die Reise zum im Ausland lebenden Kind können nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Eltern können die Kosten, die ihnen durch Besuchsreisen zu ihrem im Ausland lebenden Kind entstanden sind, nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz meint, dass diese Kosten bereits durch den Familienleistungsausgleich ausreichend abgegolten sind, da es viele Familien gibt, in denen die minderjährigen Kinder von ihren Eltern getrennt leben — sei es nach einer Scheidung, wegen eines Internatsbesuchs oder aus anderen Gründen. Im Streitfall war die Tochter nach der erneuten Versetzung des Vaters im Ausland geblieben, um nicht erneut die Schule wechseln zu müssen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die “Steuererklärung mit einem Klick”
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen