Kosten für die Reise zum im Ausland lebenden Kind

Die Kosten für die Reise zum im Ausland lebenden Kind können nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Eltern kön­nen die Kos­ten, die ihnen durch Besuchs­rei­sen zu ihrem im Aus­land leben­den Kind ent­stan­den sind, nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen steu­er­lich gel­tend machen. Das Finanz­ge­richt Rhein­land-Pfalz meint, dass die­se Kos­ten bereits durch den Fami­li­en­leis­tungs­aus­gleich aus­rei­chend abge­gol­ten sind, da es vie­le Fami­li­en gibt, in denen die min­der­jäh­ri­gen Kin­der von ihren Eltern getrennt leben — sei es nach einer Schei­dung, wegen eines Inter­nats­be­suchs oder aus ande­ren Grün­den. Im Streit­fall war die Toch­ter nach der erneu­ten Ver­set­zung des Vaters im Aus­land geblie­ben, um nicht erneut die Schu­le wech­seln zu müs­sen.