Umsatzsteuersatz auf E-Books

Dass für E-Books ein höherer Steuersatz gilt als für gedruckte Bücher, hält der Europäische Gerichtshof für eine zulässige Folge der Regelungen für den elektronischen Handel.

Auf eine Anfra­ge des pol­ni­schen Ver­fas­sungs­ge­richts hin hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof ent­schie­den, dass der höhe­re Umsatz­steu­er­satz für E-Books im Ver­gleich zu gedruck­ten Büchern recht­mä­ßig ist. Der Grund­satz der Gleich­be­hand­lung ste­he den unter­schied­li­chen Steu­er­sät­zen nicht ent­ge­gen, weil die Ungleich­be­hand­lung die Kon­se­quenz der für den elek­tro­ni­schen Han­del gel­ten­den Mehr­wert­steu­er-Son­der­re­ge­lung sei. Bis zu einer Neu­re­ge­lung für E-Books in der Mehr­wert­steu­er-Sys­tem­richt­li­ni­en führt also am vol­len Umsatz­steu­er­satz kein Weg vor­bei.