Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen

Es zeichnet sich ab, dass für die Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen wieder eine gesetzliche Regelung geschaffen wird.

Seit 1997 gibt es kei­ne gesetz­li­che Grund­la­ge für die Steu­er­be­güns­ti­gung von Sanie­rungs­ge­win­nen mehr. Zwar hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um den Erlass der Steu­er auf Sanie­rungs­ge­win­ne in einer Ver­wal­tungs­an­wei­sung gere­gelt, doch die hat der Bun­des­fi­nanz­hof kürz­lich als ver­fas­sungs­wid­rig ein­ge­stuft. Der Bun­des­rat hat auf die­se Ent­schei­dung jetzt reagiert und in sei­ner Stel­lung­nah­me zum Ent­wurf des “Geset­zes gegen schäd­li­che Steu­er­prak­ti­ken im Zusam­men­hang mit Rech­te­über­las­sun­gen” eine gesetz­li­che Rege­lung der Steu­er­be­güns­ti­gung vor­ge­schla­gen. Es ist zwar noch nicht sicher, ob die­ser Vor­schlag unver­än­dert umge­setzt wird, aber eine gesetz­li­che Grund­la­ge ist damit bereits abseh­bar. Die Ände­rung soll in allen noch offe­nen Fäl­len gel­ten.