Umsatzsteuerbefreiung einer Fahrschule

Erneut hat ein Finanzgericht zumindest vorläufig einer Fahrschule die Umsatzsteuerbefreiung für Privatlehrer zugestanden.

Das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg ist bereits das zwei­te Finanz­ge­richt, das die Mög­lich­keit einer Umsatz­steu­er­be­frei­ung für Fahr­un­ter­richt ein­ge­räumt hat. Nach EU-Recht ist näm­lich der von Pri­vat­leh­rern erteil­te Schul- und Hoch­schul­un­ter­richt umsatz­steu­er­frei. Bei­de Ent­schei­dun­gen sind aller­dings nur vor­läu­fi­ge Aus­set­zun­gen der Voll­zie­hung.