Umsatzsteuerbefreiung einer Fahrschule
Erneut hat ein Finanzgericht zumindest vorläufig einer Fahrschule die Umsatzsteuerbefreiung für Privatlehrer zugestanden.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg ist bereits das zweite Finanzgericht, das die Möglichkeit einer Umsatzsteuerbefreiung für Fahrunterricht eingeräumt hat. Nach EU-Recht ist nämlich der von Privatlehrern erteilte Schul- und Hochschulunterricht umsatzsteuerfrei. Beide Entscheidungen sind allerdings nur vorläufige Aussetzungen der Vollziehung.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer