Mehr Zeit für elektronische Einkommensteuererklärung 2016

Zumindest in Bayern und Nordrhein-Westfalen dürfen sich Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst elektronisch übermitteln, dieses Jahr zwei Monate länger Zeit lassen.

Anfang Janu­ar 2017 ist das Gesetz zur Moder­ni­sie­rung des Besteue­rungs­ver­fah­rens in Kraft getre­ten, das ab 2019 allen Steu­er­zah­lern zwei Mona­te mehr Zeit für die Abga­be der Steu­er­erklä­rung ein­räumt. Die bei­den größ­ten Bun­des­län­der Bay­ern und Nord­rhein-West­fa­len gewäh­ren die län­ge­re Abga­be­frist unter einer Bedin­gung sogar schon ab die­sem Jahr. Vor­aus­set­zung ist näm­lich, dass die Steu­er­erklä­rung authen­ti­fi­ziert elek­tro­nisch an das Finanz­amt über­mit­telt wird. Wer bereits die elek­tro­ni­sche Abga­be nutzt oder sich bis Ende Mai regis­triert, darf sich in die­sen bei­den Bun­des­län­dern mit der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung 2016 Zeit las­sen bis zum 31. Juli. Bei Abga­be einer nicht authen­ti­fi­zier­ten elek­tro­ni­schen Steu­er­erklä­rung bleibt dage­gen die gesetz­li­che Abga­be­frist 31. Mai 2017 bestehen.