Entfernungspauschale ist verfassungsgemäß

Dass bei Fahrten zur Arbeit mit dem eigenen Auto anders als bei öffentlichen Verkehrsmitteln nicht die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden können, verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Gleichbehandlung.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hält die Ent­fer­nungs­pau­scha­le nicht für ver­fas­sungs­wid­rig. Dass durch die Pau­scha­le alle gewöhn­li­chen und außer­ge­wöhn­li­chen Auf­wen­dun­gen für die Fahrt zur Arbeit abge­gol­ten sind, füh­re nicht zu ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken. Auch der Umstand, dass Aus­ga­ben für öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel in vol­ler Höhe ange­setzt wer­den kön­nen, wenn sie die Ent­fer­nungs­pau­scha­le über­stei­gen, sei kein Ver­stoß gegen den all­ge­mei­nen Gleich­heits­satz.