Schadensersatz des Arbeitgebers ist kein Arbeitslohn

Eine Entschädigungszahlung des Arbeitgebers aufgrund einer möglichen Diskriminierung ist als Schadensersatz kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Zahlt der Arbeit­ge­ber eine Ent­schä­di­gung wegen einer Dis­kri­mi­nie­rung, liegt auch dann kein steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn vor, wenn gar nicht fest­steht, ob wirk­lich eine Dis­kri­mi­nie­rung vor­ge­le­gen hat. Das ent­schied das Finanz­ge­richt Rhein­land-Pfalz für eine Scha­dens­er­satz­zah­lung im Rah­men eines gericht­li­chen Ver­gleichs, bei der der Arbeit­ge­ber die Dis­kri­mi­nie­rung bestrit­ten hat­te.