Rückabwicklung des Verkaufs von Gesellschaftsanteilen
Wenn ein Kaufvertrag über Gesellschaftsanteile noch nicht vollständig erfüllt ist, führt die Rückabwicklung des Verkaufs auch zur Rückgängigmachung der steuerlichen Folgen.
Die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über Gesellschaftsanteile, der noch nicht von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, führt auch zu einer Rückabwicklung der steuerlichen Folgen aus dem Verkauf. Der Bundesfinanzhof hat mit dieser Entscheidung seine Rechtsprechung teilweise geändert und sieht in der Rückübertragung der Gesellschaftsanteile auf den Verkäufer nicht mehr eine Anschaffung der zurückübertragenen Anteile durch diesen. Ein möglicherweise beim Verkäufer bereits entstandener Veräußerungsgewinn entfällt damit ebenfalls rückwirkend. Entsprechend liegt auch beim ursprünglichen Erwerber keine Veräußerung der Anteile durch die Rückabwicklung vor.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler