Rückabwicklung des Verkaufs von Gesellschaftsanteilen

Wenn ein Kaufvertrag über Gesellschaftsanteile noch nicht vollständig erfüllt ist, führt die Rückabwicklung des Verkaufs auch zur Rückgängigmachung der steuerlichen Folgen.

Die Rück­ab­wick­lung eines Kauf­ver­trags über Gesell­schafts­an­tei­le, der noch nicht von bei­den Sei­ten voll­stän­dig erfüllt ist, führt auch zu einer Rück­ab­wick­lung der steu­er­li­chen Fol­gen aus dem Ver­kauf. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat mit die­ser Ent­schei­dung sei­ne Recht­spre­chung teil­wei­se geän­dert und sieht in der Rück­über­tra­gung der Gesell­schafts­an­tei­le auf den Ver­käu­fer nicht mehr eine Anschaf­fung der zurück­über­tra­ge­nen Antei­le durch die­sen. Ein mög­li­cher­wei­se beim Ver­käu­fer bereits ent­stan­de­ner Ver­äu­ße­rungs­ge­winn ent­fällt damit eben­falls rück­wir­kend. Ent­spre­chend liegt auch beim ursprüng­li­chen Erwer­ber kei­ne Ver­äu­ße­rung der Antei­le durch die Rück­ab­wick­lung vor.