Nachzahlungszinssatz von 6 % auch 2013 verfassungsgemäß

Der gesetzlich festgeschriebene Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen liegt weit über dem derzeitigen Zinsniveau, wird aber von den Finanzgerichten weiter als zulässig angesehen.

Je län­ger die Nied­rig­zins­pha­se andau­ert, des­to mehr häu­fen sich die Kla­gen gegen den in der Abga­ben­ord­nung fest­ge­leg­ten Zins­satz von 6 % auf Steu­er­erstat­tun­gen und -nach­zah­lun­gen. Im neu­es­ten Urteil zu der Fra­ge hält das Finanz­ge­richt Mün­chen den Zins­satz zumin­dest bis ein­schließ­lich 2013 wei­ter­hin für ver­fas­sungs­ge­mäß. Der Gesetz­ge­ber sei ver­fas­sungs­recht­lich nicht ver­pflich­tet, den Zins­satz an die Ent­wick­lung des Kapi­tal­markts anzu­pas­sen. Gegen das Urteil hat der Klä­ger Revi­si­on beim Bun­des­fi­nanz­hof ein­ge­legt, der sich damit wie­der ein­mal mit dem The­ma aus­ein­an­der­set­zen muss.