Klage per ELSTER ist unzulässig

Während die Finanzämter Einsprüche auch per E-Mail akzeptieren, erfordert eine Klage eine qualifizierte Signatur und ist damit nicht über das ELSTER-Portal möglich.

Steu­er­erklä­run­gen per ELSTER sind gang und gäbe, und Ein­sprü­che akzep­tie­ren die Finanz­äm­ter ohne wei­te­res per E-Mail. Für die Erhe­bung einer Kla­ge ist das ELS­TER-Por­tal aber nicht der rich­ti­ge Weg, wie das Finanz­ge­richt Müns­ter fest­ge­stellt hat. Die Kla­ge­er­he­bung erfor­dert grund­sätz­lich eine eigen­hän­di­ge Unter­schrift oder eine qua­li­fi­zier­te Signa­tur als elek­tro­ni­sches Äqui­va­lent, um den Klä­ger ein­deu­tig zu iden­ti­fi­zie­ren. Das ELS­TER-Por­tal ver­wen­det zur Iden­ti­fi­zie­rung aber ledig­lich ein per­sön­li­ches elek­tro­ni­sches Zer­ti­fi­kat, kei­ne qua­li­fi­zier­te Signa­tur. Die Kla­ge ist damit auf die­sem Weg auch dann unzu­läs­sig, wenn sie nicht direkt an das Finanz­ge­richt gerich­tet ist, son­dern an das Finanz­amt zur Wei­ter­lei­tung an das Gericht.