Verbindliche Anwendung der Digitalen LohnSchnittstelle
In einem Schreiben hat das Bundesfinanzministerium erklärt, dass die Digitale LohnSchnittstelle (DLS) verbindlich für alle ab dem 1. Januar 2018 anfallenden Daten anzuwenden ist.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens hat der Gesetzgeber die Einführung einer Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto (Digitale LohnSchnittstelle — DLS) verbindlich festgeschrieben. Die amtlich vorgeschriebene DLS ist ein Standarddatensatz mit einer einheitlichen Strukturierung und Bezeichnung von Dateien und Datenfeldern und ist für die ab dem 1. Januar 2018 aufzuzeichnende Daten anzuwenden. Das gilt unabhängig von dem vom Arbeitgeber eingesetzten Lohnabrechnungsprogramm. Zur Vermeidung von Härtefällen können in begründeten Fällen die lohnsteuerlichen Daten auch in einer anderen auswertbaren Form bereitgestellt werden.
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