Hilfe für Landwirte und Winzer bei Bewältigung der Frostschäden

Winzern sowie Land- und Forstwirten in Hessen greift die Finanzverwaltung mit verschiedenen Erleichterungen unter die Arme, um bei der Bewältigung von Frostschäden zu helfen.

Hes­sens Bau­ern bekom­men steu­er­li­che Erleich­te­run­gen zur Bewäl­ti­gung von Frost­schä­den. Ins­be­son­de­re kön­nen die Betrof­fe­nen bis zum 31. Juli 2017 Anträ­ge auf Stun­dung der bis dahin fäl­li­gen Steu­ern sowie Anträ­ge auf Anpas­sung der Steu­er­vor­aus­zah­lun­gen stel­len. Auf Stun­dungs­zin­sen sol­len die Finanz­äm­ter nach einem Erlass des Lan­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums in der Regel ver­zich­ten. Außer­dem kommt bei einer Gewinn­ermitt­lung nach Durch­schnitts­sät­zen ein Erlass der Ein­kom­men­steu­er in Betracht. Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen für Ern­te­aus­fäl­le müs­sen bei buch­füh­ren­den Land- und Forst­wir­ten erst in dem Wirt­schafts­jahr steu­er­lich erfasst wer­den, in dem die ver­nich­te­te oder geschä­dig­te Ern­te ange­fal­len wäre.