Personenbezogener Höchstbetrag bei mehreren Arbeitszimmern

Auch bei mehr als einem Wohnsitz mit je einem häuslichem Arbeitszimmer können für das Arbeitszimmer maximal 1.250 Euro an Ausgaben pro Jahr geltend gemacht werden.

Der jähr­li­che Höchst­be­trag von 1.250 Euro für die steu­er­li­che Berück­sich­ti­gung der Kos­ten eines häus­li­chen Arbeits­zim­mers gilt pro Per­son, nicht pro Arbeits­zim­mer. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat des­halb zwar vor eini­gen Mona­ten zuge­las­sen, dass Ehe­leu­te und Lebens­ge­fähr­ten bei der gemein­sa­men Nut­zung eines Arbeits­zim­mers jeder für sich den Höchst­be­trag in Anspruch neh­men kann. Wenn aber ein Steu­er­zah­ler mehr als einen Wohn­sitz mit je einem Arbeits­zim­mer hat, kön­nen trotz­dem für bei­de Arbeits­zim­mer zusam­men nur maxi­mal 1.250 Euro an Aus­ga­ben gel­tend gemacht wer­den.