Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2018 stehen fest

Zum ersten Mal seit mehreren Jahren werden zum kommenden Jahreswechsel voraussichtlich sowohl die Sachbezugswerte für Mahlzeiten als auch der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft erhöht.

Aus dem jetzt von der Bun­des­re­gie­rung ver­öf­fent­lich­ten Ent­wurf für die Sozi­al­ver­si­che­rungs­ent­gelt­ver­ord­nung 2018 erge­ben sich die vor­aus­sicht­li­chen Sach­be­zugs­wer­te für das kom­men­de Jahr. Erst­mals seit meh­re­ren Jah­ren wird sowohl der Wert für freie Unter­kunft als auch der Wert für Mahl­zei­ten ange­ho­ben. Laut dem Ent­wurf betra­gen die Sach­be­zugs­wer­te 2018 bun­des­ein­heit­lich

  • für eine freie Unter­kunft monat­lich 226 Euro oder täg­lich 7,53 Euro;

  • für Ver­pfle­gung monat­lich 246 Euro, kalen­der­täg­lich 8,20 Euro, davon ent­fal­len 1,73 Euro auf ein Früh­stück und je 3,23 Euro auf Mit­tag- oder Abend­essen.