Steuerpläne: Besteuerung des Internethandels
Das Steuervergünstigungsabbaugesetz sieht auch die Umsatzbesteuerung von Dienstleistungen vor, die von ausländischen Anbietern über das Internet erbracht werden.
Der von der Bundesregierung “Steuervergünstigungsabbaugesetz” getaufte Gesetzentwurf enthält auch einen Abschnitt, der die Erhebung von Umsatzsteuer auf elektronische Waren und Dienstleistungen vorsieht. Für Unternehmen im Inland sowie in den anderen EU-Staaten existiert diese Maßgabe schon lange, zukünftig sollen aber auch Unternehmen aus dem Nicht-EU-Ausland Umsatzsteuer für die Lieferung von Software, Filmen, Musik und ähnlichem an Privatpersonen über das Internet abführen.
Zwar ist diese Regelung keine originäre Idee der neuen Regierungskoalition, sondern muss aufgrund einer EU-Richtlinie ohnehin bis spätestens 1. Juli 2003 in nationales Recht umgesetzt werden. Es bleibt aber trotzdem fraglich, wie die Finanzverwaltung die Durchführung der Regelung erzwingen will; auf Unternehmen im Ausland hat sie keinen Rechtszugriff und die Internetnutzung sämtlicher Bundesbürger kann sie ebenfalls nicht lückenlos aufzeichnen, wodurch hier noch einige Fragen offen bleiben.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Sachbezugswerte für 2026
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungskonform
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025