Steuerpläne: Besteuerung des Internethandels

Das Steuervergünstigungsabbaugesetz sieht auch die Umsatzbesteuerung von Dienstleistungen vor, die von ausländischen Anbietern über das Internet erbracht werden.

Der von der Bun­des­re­gie­rung “Steu­er­ver­güns­ti­gungs­ab­bau­ge­setz” getauf­te Gesetz­ent­wurf ent­hält auch einen Abschnitt, der die Erhe­bung von Umsatz­steu­er auf elek­tro­ni­sche Waren und Dienst­leis­tun­gen vor­sieht. Für Unter­neh­men im Inland sowie in den ande­ren EU-Staa­ten exis­tiert die­se Maß­ga­be schon lan­ge, zukünf­tig sol­len aber auch Unter­neh­men aus dem Nicht-EU-Aus­land Umsatz­steu­er für die Lie­fe­rung von Soft­ware, Fil­men, Musik und ähn­li­chem an Pri­vat­per­so­nen über das Inter­net abfüh­ren.

Zwar ist die­se Rege­lung kei­ne ori­gi­nä­re Idee der neu­en Regie­rungs­ko­ali­ti­on, son­dern muss auf­grund einer EU-Richt­li­nie ohne­hin bis spä­tes­tens 1. Juli 2003 in natio­na­les Recht umge­setzt wer­den. Es bleibt aber trotz­dem frag­lich, wie die Finanz­ver­wal­tung die Durch­füh­rung der Rege­lung erzwin­gen will; auf Unter­neh­men im Aus­land hat sie kei­nen Rechts­zu­griff und die Inter­net­nut­zung sämt­li­cher Bun­des­bür­ger kann sie eben­falls nicht lücken­los auf­zeich­nen, wodurch hier noch eini­ge Fra­gen offen blei­ben.