Zahlungen für vorzeitiges Mietende umsatzsteuerpflichtig

Bei einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung ist auch die Abfindung für ein vorzeitiges Ende des Mietvertrags umsatzsteuerpflichtig.

Zahlt der Mie­ter an den Ver­mie­ter eine Abfin­dung für die Been­di­gung eines gewerb­li­chen Miet­ver­hält­nis­ses vor Ende der ver­trag­li­chen Lauf­zeit, dann ist die Zah­lung nach Mei­nung des Hes­si­schen Finanz­ge­richts eben­falls umsatz­steu­er­pflich­tig. Umsatz­steu­er­frei­er Scha­dens­er­satz setzt laut dem Urteil vor­aus, dass der Mie­ter einen Aus­gleich für einen ent­stan­de­nen Scha­den und des­sen Fol­gen zahlt. Bei der Ver­kür­zung des Miet­ver­hält­nis­ses ver­zich­tet der Ver­mie­ter aber gegen eine Geld­leis­tung auf ein ihm zuste­hen­des Recht, und damit liegt ein umsatz­steu­er­pflich­ti­ger Leis­tungs­aus­tausch vor. Das Gericht hat aller­dings die Revi­si­on zuge­las­sen.