Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen 2018

Die voraussichtlichen Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße für 2018 stehen jetzt fest.

Zum Jah­res­wech­sel wer­den die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen und ande­re Sozi­al­ver­si­che­rungs­wer­te jeweils an die Lohn­ent­wick­lung ange­passt. Im Sep­tem­ber hat die Bun­des­re­gie­rung nun die vor­aus­sicht­li­chen Wer­te für 2018 auf der Grund­la­ge einer durch­schnitt­li­chen Lohn­stei­ge­rung von 2,42 % beschlos­sen.

  • Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung steigt im Wes­ten um 1.800 Euro auf 78.000 Euro (6.500 Euro mtl.). Im Osten steigt sie um 1.200 Euro auf dann 69.600 Euro (5.800 Euro mtl.).

  • In der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ist die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze bun­des­weit ein­heit­lich fest­ge­legt und erhöht sich um 900 Euro auf jetzt 53.100 Euro (4.425 Euro mtl.). Die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegt 2018 bei 59.400 Euro im Jahr (4.950 Euro mtl.).

  • Die Bezugs­grö­ße steigt im Wes­ten, um 840 Euro auf 36.540 Euro im Jahr (3.045 Euro mtl.). Im Osten erhöht sich die Bezugs­grö­ße um 420 Euro auf dann 32.340 Euro im Jahr (2.695 Euro mtl.).