Bayern geht Sonderweg bei der Erbschaftsteuer

Bayern will die von den übrigen Bundesländern beschlossene Richtlinie zur Anwendung der Erbschaftsteuerreform aus dem letzten Jahr nicht anwenden.

Nach lan­gem Tau­zie­hen hat die Poli­tik im letz­ten Jahr eine Reform der Erb­schaft­steu­er ver­ab­schie­det, weil das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die alten Rege­lun­gen als ver­fas­sungs­wid­rig ange­se­hen hat­te. Schon im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren hat Bay­ern erfolg­reich auf meh­re­re Erleich­te­run­gen für Erben gedrängt, blieb aber bei den Bera­tun­gen über die dazu­ge­hö­ri­ge Ver­wal­tungs­richt­li­nie ohne Erfolg. Daher will das Land nun die von den übri­gen Bun­des­län­dern im Som­mer beschlos­se­ne Richt­li­nie zum neu­en Gesetz nicht anwen­den. Ent­spre­chend groß ist die Kri­tik aus meh­re­ren ande­ren Bun­des­län­dern. Aller­dings sind die Druck­mit­tel des Bun­des und der ande­ren Län­der sehr begrenzt, weil die Erb­schaft­steu­er eine Län­der­steu­er ist.