Grenzüberschreitende Warenlieferung in ein Auslieferungslager

Auch wenn die Ware aus dem Ausland kurzfristig in einem inländischen Auslieferungslager zwischengelagert wird, kann eine innergemeinschaftliche Versendungslieferung vorliegen.

Lie­fe­run­gen aus dem EU-Aus­land an einen inlän­di­schen Abneh­mer gel­ten umsatz­steu­er­lich auch dann als Ver­sen­dungs­lie­fe­run­gen, wenn die Ware nach dem Beginn der Ver­sen­dung für kur­ze Zeit (für eini­ge Tage oder Wochen) in einem Aus­lie­fe­rungs­la­ger zwi­schen­ge­la­gert wird. Vor­aus­set­zung ist aber, dass der Abneh­mer bereits bei Beginn der Ver­sen­dung fest­steht. In die­sem Fall wird die Lie­fe­rung grund­sätz­lich bereits bei Beginn der Ver­sen­dung im EU-Aus­land aus­ge­führt und unter­liegt beim inlän­di­schen Abneh­mer ggf. der Erwerbs­be­steue­rung. Steht der Abneh­mer dage­gen bei Beginn der Ver­sen­dung noch nicht fest, liegt ein inner­ge­mein­schaft­li­ches Ver­brin­gen durch den Lie­fe­rant mit einer anschlie­ßen­den im Inland steu­er­pflich­ti­gen Lie­fe­rung an den Abneh­mer vor, sobald die Ware dem Lager ent­nom­men wird. Ein bei Beginn der Ver­sen­dung nur wahr­schein­li­cher Abneh­mer ohne tat­säch­li­che Abnah­me­ver­pflich­tung ist kein bereits fest­ste­hen­der Abneh­mer. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat den Umsatz­steu­er­an­wen­dungs­er­lass ent­spre­chend geän­dert.