Prüfung der Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen

Das Finanzamt muss die Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen selbst prüfen statt eine Bescheinigung der zuständigen Schulbehörde zu verlangen.

Führt eine Pri­vat­schu­le nicht zu einem aner­kann­ten Abschluss, son­dern berei­tet nur dar­auf vor, muss für den Son­der­aus­ga­ben­ab­zug des Schul­gelds nach­ge­wie­sen wer­den, dass die Schu­le eine ord­nungs­ge­mä­ße Vor­be­rei­tung gewähr­leis­tet. Das Finanz­amt darf aber den Abzug nicht davon abhän­gig machen, dass die zustän­di­ge Schul­be­hör­de beschei­nigt, dass die Schu­le ord­nungs­ge­mäß auf einen aner­kann­ten Schul- oder Berufs­ab­schluss vor­be­rei­tet. Der Bun­des­fi­nanz­hof meint, dass das Finanz­amt die ord­nungs­ge­mä­ße Vor­be­rei­tung auf einen aner­kann­ten Abschluss selbst prü­fen muss, weil es nur für den Abschluss selbst, nicht aber für die Vor­be­rei­tung eine staat­li­che Aner­ken­nung gibt.