Schenkung eines GmbH-Anteils an einen Freund

Bei der Schenkung eines GmbH-Anteils an einen Freund ist auch bei einer langjährigen Freundschaft nicht automatisch eine unentgeltliche Übertragung anzunehmen.

Nach­dem er von sei­nem Freund einen Anteil an einer GmbH geschenkt bekom­men und wei­ter­ver­kauft hat­te, stritt sich der Beschenk­te mit dem Finanz­amt, ob die ursprüng­li­che Über­tra­gung tat­säch­lich unent­gelt­lich war oder nicht. Wäre das der Fall, könn­te der Beschenk­te die Dif­fe­renz zwi­schen den Anschaf­fungs­kos­ten des Schen­kers und sei­nem nied­ri­ge­ren Ver­kaufs­er­lös steu­er­min­dernd gel­tend machen. Das Finanz­ge­richt ging von einer unent­gelt­li­chen Über­tra­gung aus. Doch der Bun­des­fi­nanz­hof hat ent­schie­den, dass die bei Ver­trä­gen unter frem­den Drit­ten bestehen­de Ver­mu­tung für das Vor­lie­gen eines ent­gelt­li­chen Geschäfts in so einem Fall nicht allei­ne wegen eines Freund­schafts­ver­hält­nis­ses zwi­schen den Betei­lig­ten als wider­legt anzu­se­hen ist.