Mitunternehmereigenschaft bei nur kurzfristiger Beteiligung
Die Stellung als Mitunternehmer ist nicht von einer bestimmten Haltedauer der Gesellschaftsanteile abhängig.
Mitunternehmer ist auch der Käufer eines Kommanditanteils, der kurz darauf weiterverkauft wird. Eine Mindestbeteiligungsdauer sieht das Gesetz nicht vor. Für den Bundesfinanzhof kommt es einzig darauf an, dass der Käufer eine auf den Erwerb des Gesellschaftsanteils gerichtete, rechtlich gesicherte Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die ihm die Übernahme des Mitunternehmerrisikos und der Mitunternehmerinitiative sichert.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung