Mitunternehmereigenschaft bei nur kurzfristiger Beteiligung
Die Stellung als Mitunternehmer ist nicht von einer bestimmten Haltedauer der Gesellschaftsanteile abhängig.
Mitunternehmer ist auch der Käufer eines Kommanditanteils, der kurz darauf weiterverkauft wird. Eine Mindestbeteiligungsdauer sieht das Gesetz nicht vor. Für den Bundesfinanzhof kommt es einzig darauf an, dass der Käufer eine auf den Erwerb des Gesellschaftsanteils gerichtete, rechtlich gesicherte Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die ihm die Übernahme des Mitunternehmerrisikos und der Mitunternehmerinitiative sichert.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle