Übertragung des Zeitwertkonto-Guthabens auf neuen Arbeitgeber

Das Guthaben auf einem Zeitwertkonto kann steuerfrei auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden, denn erst die spätere Auszahlung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Gleich meh­re­re Fra­gen zu Zeit­wert­kon­ten hat das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg beant­wor­tet. Nach dem Urteil kann das Gut­ha­ben auf einem Zeit­wert­kon­to steu­er­frei auf einen neu­en Arbeit­ge­ber über­tra­gen wer­den, weil der neue Arbeit­ge­ber die Ver­pflich­tun­gen des bis­he­ri­gen Arbeit­ge­bers über­nimmt und dem Arbeit­neh­mer kein Ver­mö­gens­vor­teil zufließt. Wei­ter­hin hat das Gericht ent­schie­den, dass nicht die Gut­schrift auf dem Kon­to steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn ist, son­dern erst die Aus­zah­lung. Schließ­lich hat das Gericht noch fest­ge­stellt, dass Zin­sen als Arbeits­lohn und nicht als Ein­künf­te aus Kapi­tal­ver­mö­gen steu­er­pflich­tig sind, wenn das Gut­ha­ben auf dem Zeit­wert­kon­to ver­zinst wird.