Vermietung an pauschal besteuernden Landwirt

Bei der Vermietung von Immobilien an einen Landwirt, der seine Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuert, ist keine Optierung zur Umsatzsteuerpflicht möglich.

Die Ver­mie­tung von Immo­bi­li­en ist von der Umsatz­steu­er befreit, aller­dings kann der Ver­mie­ter auf die Steu­er­frei­heit ver­zich­ten und Vor­steu­er­ab­zug gel­tend machen, wenn er an einen ande­ren Unter­neh­mer ver­mie­tet. Bei der Ver­mie­tung eines Grund­stücks an einen Land­wirt, der sei­ne Umsät­ze nach Durch­schnitts­sät­zen ver­steu­ert, ist die Opti­on zur Steu­er­pflicht aller­dings aus­ge­schlos­sen. Gegen die­ses Urteil des Finanz­ge­richts Nie­der­sach­sen hat der Klä­ger Revi­si­on ein­ge­legt.