Unverzinsliche Angehörigendarlehen an den Betrieb

Es gibt keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass auch bei Angehörigendarlehen eine zwingende Abzinsung erfolgt, wenn das Darlehen unverzinslich ist.

Für unver­zins­li­che Dar­le­hen schreibt das Gesetz eine Abzin­sung mit 5,5 % vor. Die in der Bilanz tat­säch­lich als Ver­bind­lich­keit anzu­set­zen­de Dar­le­hens­sum­me fällt also ent­spre­chend nied­ri­ger aus. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat ent­schie­den, dass die­se Regel ohne Aus­nah­me auch für zins­freie Dar­le­hen von einem Ange­hö­ri­gen des Betriebs­in­ha­bers gilt, wenn der Dar­le­hens­ver­trag steu­er­recht­lich anzu­er­ken­nen ist. Ver­fas­sungs­recht­li­che Beden­ken gegen eine feh­len­de Aus­nah­me für Ange­hö­ri­gen­dar­le­hen hat der Bun­des­fi­nanz­hof nicht.