Musterklage zu Straßenausbaubeiträgen vorerst gescheitert

Von der Kommune festgesetzte Straßenausbaubeiträge können vorerst weiterhin nicht als Handwerkerleistungen berücksichtigt werden.

Dem Finanz­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg lag eine vom Bund der Steu­er­zah­ler unter­stütz­te Mus­ter­kla­ge zu der Fra­ge vor, ob die Erschlie­ßungs­bei­trä­ge, die Anwoh­ner für die Erneue­rung einer Stra­ße zah­len müs­sen, als Hand­wer­k­erleis­tun­gen steu­er­min­dernd gel­tend gemacht wer­den kön­nen, wenn die Maß­nah­me von der Kom­mu­ne erbracht und per Bescheid abge­rech­net wird. Das Finanz­ge­richt hat sich auf die Sei­te des Finanz­amts gestellt und dies nun abge­lehnt. Aller­dings läuft beim Bun­des­fi­nanz­hof schon die Revi­si­on des Ver­fah­rens, wes­halb ande­re Fäl­le per Ein­spruch offen gehal­ten wer­den soll­ten.