Keine Pflicht zu lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern
Rechnungsnummern müssen zwar eindeutig und einmalig sein, aber eine Pflicht zu einem lückenlosen Nummernsystem sieht das Finanzgericht Köln nicht.
Vergibt ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, so berechtigt diese Tatsache alleine das Finanzamt nicht zur Erhöhung des Gewinns um einen Unsicherheitszuschlag. Solange jede Rechnungsnummer nur einmalig vergeben wird, liegt darin kein schwerwiegender Mangel der Buchführung. Das Finanzgericht Köln sieht nämlich weder eine gesetzliche noch eine aus der Rechtsprechung herleitbare Pflicht zur Vergabe einer Rechnungsnummer nach einem bestimmten lückenlosen numerischen System. Die Gewinnerhöhung beim Kläger im Rahmen einer Betriebsprüfung machte das Finanzgericht daher wieder rückgängig.
Das Gericht hat seine Entscheidung zwar ausdrücklich nur für den Fall der Einnahme-Überschuss-Rechnung getroffen, allerdings gibt es keinen Grund, warum bei der Bilanzierung etwas anderes gelten sollte. Das Urteil ist allerdings kein Freibrief für willkürliche Rechnungsnummernsysteme, denn das Urteil bezieht sich ausdrücklich nur auf den einkommensteuerpflichtigen Gewinn. Ginge es um die Umsatzsteuer, wäre das Gericht möglicherweise weniger nachsichtig gewesen. Zudem hat das Gericht die Revision zugelassen, womit der Bundesfinanzhof das letzte Wort in der Sache hat.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung