Haushaltsersparnis bei der Heimunterbringung beider Ehegatten
Sind beide Ehegatten in einem Pflegeheim untergebracht, ist beim Abzug der Heimkosten eine doppelte Haushaltsersparnis abzuziehen.
Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig. Das gilt allerdings nur insoweit, als dass tatsächlich zusätzliche Kosten entstehen. Daher sind nur die um die ersparten Ausgaben für die eigene Haushaltsführung gekürzten Aufwendungen steuerlich abziehbar, es sei denn, der Pflegebedürftige behält seinen normalen Haushalt bei. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass für jeden der Ehegatten eine Haushaltsersparnis anzusetzen ist, wenn beide Ehegatten krankheitsbedingt in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht sind.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv