Glatteistest ist kein Arbeitsunfall
Selbst kleinste Umwege auf dem Weg zur Arbeit sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Das gilt auch für den Test der Straßenglätte vor der Fahrt mit dem Auto.
Glatteis gehört zu den immer wiederkehrenden Tücken des Winters. Wer aber vor der Fahrt zur Arbeit mit dem Auto prüfen will, ob die Straße glatt ist, tut das auf eigenes Risiko. Laut dem Bundessozialgericht ist nur der unmittelbare Weg zur Arbeitsstätte versichert. Ein Unfall während der wenigen Schritte vom eigenen Grundstück auf die Straße und zurück ist selbst dann nicht als Arbeitsunfall versichert, wenn der Wetterbericht vor überfrierender Nässe in der Nacht gewarnt hat. Solche Vorbereitungshandlungen seien nur versichert, wenn dazu eine rechtliche Pflicht besteht oder die Handlung unvermeidbar ist, um ein unvorhergesehenes Hindernis zu beseitigen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform