Glatteistest ist kein Arbeitsunfall

Selbst kleinste Umwege auf dem Weg zur Arbeit sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Das gilt auch für den Test der Straßenglätte vor der Fahrt mit dem Auto.

Glatt­eis gehört zu den immer wie­der­keh­ren­den Tücken des Win­ters. Wer aber vor der Fahrt zur Arbeit mit dem Auto prü­fen will, ob die Stra­ße glatt ist, tut das auf eige­nes Risi­ko. Laut dem Bun­des­so­zi­al­ge­richt ist nur der unmit­tel­ba­re Weg zur Arbeits­stät­te ver­si­chert. Ein Unfall wäh­rend der weni­gen Schrit­te vom eige­nen Grund­stück auf die Stra­ße und zurück ist selbst dann nicht als Arbeits­un­fall ver­si­chert, wenn der Wet­ter­be­richt vor über­frie­ren­der Näs­se in der Nacht gewarnt hat. Sol­che Vor­be­rei­tungs­hand­lun­gen sei­en nur ver­si­chert, wenn dazu eine recht­li­che Pflicht besteht oder die Hand­lung unver­meid­bar ist, um ein unvor­her­ge­se­he­nes Hin­der­nis zu besei­ti­gen.