GroKo will Solidaritätszuschlag und Abgeltungsteuer abschaffen

Neben vielen weiteren Änderungen im Steuerrecht plant die Große Koalition eine Abschaffung von Solidaritätszuschlag und Abgeltungsteuer.

Die längs­te Regie­rungs­bil­dungs­pha­se nach einer Bun­des­tags­wahl hat tat­säch­lich zu einer neu­en Gro­ßen Koali­ti­on geführt, und so kön­nen sich die Steu­er­zah­ler auf eini­ge Ände­run­gen im Steu­er­recht ein­stel­len. Zu den im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­bar­ten Zie­len gehört ein Ein­stieg in die Abschaf­fung des Soli­da­ri­täts­zu­schlags ab 2021, der rund 90 % der Steu­er­zah­ler durch eine Frei­gren­ze vom Soli ent­las­ten soll. Außer­dem will die neue Gro­Ko die Abgel­tungs­teu­er abschaf­fen, weil durch die Eta­blie­rung des zwi­schen­staat­li­chen Infor­ma­ti­ons­aus­tauschs auch die Besteue­rung von Aus­lands­er­trä­gen mög­lich ist.