Endspurt für Vorbereitung auf neue Datenschutzregeln

Die EU-Kommission hilft Unternehmen mit einem Frage-Antwort-Katalog bei der Vorbereitung auf das neue Datenschutzrecht, das ab dem 25. Mai 2018 EU-weit in Kraft treten soll.

Ab dem 25. Mai 2018 gilt das neue, stren­ge­re und EU-wei­te Daten­schutz­recht. Zwar schafft die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) ein ein­heit­li­ches und unmit­tel­bar in allen Mit­glied­staa­ten anwend­ba­res Regel­werk, sie erfor­dert jedoch in bestimm­ten Berei­chen weit­rei­chen­de Anpas­sun­gen. Vie­le EU-Mit­glied­staa­ten und Unter­neh­men sind aber immer noch nicht aus­rei­chend vor­be­rei­tet. Des­halb hat die EU-Kom­mis­si­on ein Online-Tool mit einem Fra­ge-Ant­wort-Kata­log und Bei­spie­len für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men im Inter­net bereit­ge­stellt.

Die DSGVO schafft ein­heit­li­che Regeln für alle Unter­neh­men, die in der EU Dienst­leis­tun­gen anbie­ten, selbst wenn sie außer­halb der EU ansäs­sig sind. Wird der Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in einem Unter­neh­men ver­letzt, muss das Unter­neh­men die Daten­schutz­be­hör­den inner­halb von 72 Stun­den über den Vor­fall infor­mie­ren. Alle Daten­schutz­be­hör­den wer­den ermäch­tigt, Geld­bu­ßen von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des welt­weit erziel­ten Jah­res­um­sat­zes zu ver­hän­gen.