Abzugsbetrag bei Investition im Sonderbetriebsvermögen
Es spricht nichts dagegen, wenn eine Personengesellschaft einen Investitionsabzugsbetrag im Gesamthandsvermögen in Anspruch nimmt, die Investition aber später von einem einzelnen Gesellschafter in seinem Sonderbetriebsvermögen ausgeführt wird.
Der Bundesfinanzhof hat keine Einwände, wenn ein Investitionsabzugsbetrag von einer Personengesellschaft als Ganzes in Anspruch genommen wird, die Investition aber später von einem Gesellschafter allein in dessen Sonderbetriebsvermögen vorgenommen wird. Das Gesetz verlangt nur, dass die Personengesellschaft innerhalb von drei Jahren ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens anschafft oder herstellt. An keiner Stelle wird sie jedoch dazu verpflichtet, bereits bei der Antragstellung festzulegen, ob die Investition von der Gesamtgesellschaft oder einem einzelnen Gesellschafter finanziert werden wird, meint der Bundesfinanzhof.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Echtzeitüberweisung und Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr
- Erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Grunderwerbsteuer bei Gebäuden mit Solar- oder PV-Anlagen
- Trickbetrug führt nicht zu außergewöhnlicher Belastung
- E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
- Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
- Schriftform kein Erfordernis für Betriebsausgabenabzug
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen