Kassen-Nachschau spielt Trickbetrügern in die Hände

Weil die Kassen-Nachschau unangekündigt erfolgt, können Trickbetrüger sich als Prüfer des Finanzamt ausgeben, um sich Zugang zur Kasse zu verschaffen.

Seit dem 1. Janu­ar 2018 dür­fen die Finanz­äm­ter unan­ge­kün­digt eine Kas­sen-Nach­schau in Betrie­ben mit Bar­geld­ver­kehr durch­füh­ren. Details dazu soll eine Ver­wal­tungs­an­wei­sung regeln, an der das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um jedoch immer noch arbei­tet. Die Stel­lung­nah­me des Deut­schen Steu­er­be­ra­ter­ver­bands zum Ent­wurf die­ser Richt­li­nie zeigt ein gra­vie­ren­des Pro­blem auf, das durch die Ein­füh­rung der Kas­sen-Nach­schau geschaf­fen wur­de. Da die Nach­schau unan­ge­kün­digt erfolgt, kön­nen Trick­be­trü­ger sich als Prü­fer des Finanz­amts aus­ge­ben, um sich Zugang zum Inhalt der Kas­se zu erschlei­chen.

Der Ver­band for­dert daher eine deut­li­che Erhö­hung des Sicher­heits­stan­dards für Prü­feraus­wei­se, die Bereit­stel­lung von Mus­ter­aus­wei­sen für eine Echt­heits­prü­fung sowie eine ver­pflich­ten­de Aus­hän­di­gung des schrift­li­chen Prüf­auf­trags zu Beginn der Nach­schau. Um kei­nen Betrü­gern zum Opfer zu fal­len, soll­ten Sie sich bei einer Kas­sen-Nach­schau also in jedem Fall von der Legi­ti­mi­tät eines Prü­fers über­zeu­gen, bevor Sie die­sem Zugang zur Kas­se gewäh­ren.