Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Betriebsprüfung
Das Finanzamt darf auch die Teilnahme eines Mitarbeiters der Gemeinde bei der Betriebsprüfung anordnen, weil die Gemeinde ein Beteiligungsrecht bei der Ermittlung der Gewerbesteuer hat.
Mit der Prüfungsanordnung darf das Finanzamt auch die Teilnahme eines Mitarbeiters der Gemeinde an der Betriebsprüfung anordnen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Klage eines Unternehmens gegen eine entsprechende Prüfungsanordnung abgewiesen, weil die Kommune ein Recht auf Teilnahme an der Außenprüfung hat, um ihr Beteiligungsrecht bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für die Gewerbesteuer geltend zu machen. Die Entscheidung des Finanzgerichts hat für die Betriebsprüfungspraxis große Bedeutung, da die Städte vermehrt dazu übergegangen sind, Gewerbesteuerprüfer einzuschalten.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv