Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Betriebsprüfung

Das Finanzamt darf auch die Teilnahme eines Mitarbeiters der Gemeinde bei der Betriebsprüfung anordnen, weil die Gemeinde ein Beteiligungsrecht bei der Ermittlung der Gewerbesteuer hat.

Mit der Prü­fungs­an­ord­nung darf das Finanz­amt auch die Teil­nah­me eines Mit­ar­bei­ters der Gemein­de an der Betriebs­prü­fung anord­nen. Das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf hat die Kla­ge eines Unter­neh­mens gegen eine ent­spre­chen­de Prü­fungs­an­ord­nung abge­wie­sen, weil die Kom­mu­ne ein Recht auf Teil­nah­me an der Außen­prü­fung hat, um ihr Betei­li­gungs­recht bei der Ermitt­lung der Besteue­rungs­grund­la­gen für die Gewer­be­steu­er gel­tend zu machen. Die Ent­schei­dung des Finanz­ge­richts hat für die Betriebs­prü­fungs­pra­xis gro­ße Bedeu­tung, da die Städ­te ver­mehrt dazu über­ge­gan­gen sind, Gewer­be­steu­er­prü­fer ein­zu­schal­ten.