Beitragserstattung durch Versorgungswerk ist steuerfrei

Die Beitragserstattung durch ein Versorgungswerk ist auch dann steuerfrei, wenn keine Wartefrist von 24 Monaten ab Ende der Versicherungspflicht eingehalten wird.

Die Erstat­tung von Pflicht­bei­trä­gen zu einer berufs­stän­di­schen Ver­sor­gungs­ein­rich­tung ist gene­rell steu­er­frei. Für die vom Fis­kus ver­lang­te War­te­frist für die Erstat­tung von 24 Mona­ten ab dem Ende der Ver­si­che­rungs­pflicht gibt es kei­ne gesetz­li­che Grund­la­ge, meint der Bun­des­fi­nanz­hof. Geklagt hat­te ein Anwalt, der eine Stel­le als Beam­ter antrat und sich des­halb vom Ver­sor­gungs­werk der Anwäl­te die alten Pflicht­bei­trä­ge erstat­ten ließ.