Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben beim Fiskus

Auch die Finanzverwaltung muss den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung folgen und veröffentlicht ein Merkblatt mit Hinweisen für Steuerzahler.

Am 25. Mai 2018 tritt EU-weit die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung in Kraft. Nicht nur Unter­neh­men, Ver­ei­ne und ande­re pri­va­te Ein­rich­tun­gen müs­sen den Vor­ga­ben in der DSGVO fol­gen, son­dern auch öffent­li­che Insti­tu­tio­nen. Um den Infor­ma­ti­ons­pflich­ten zu genü­gen, hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um nun ein sechs­sei­ti­ges Merk­blatt mit Erläu­te­run­gen zur Erhe­bung, Spei­che­rung und Ver­ar­bei­tung der Steu­er­zahl­er­da­ten erstellt, das u.a. unter http://www.finanzamt.de und auf der ELS­TER-Web­site abruf­bar ist.