Verlängerte Abgabefrist für elektronische Steuererklärung
Mehrere Bundesländer gewähren schon dieses Jahr zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung, wenn diese digital signiert beim Finanzamt abgegeben wird.
Ab 2019 haben Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst beim Finanzamt einreichen, generell zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Diese verlängerte Abgabefrist ist Teil des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Einige Bundesländer gewähren aber — wie schon im Vorjahr — auch dieses Jahr eine längere Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2017. Nur Rheinland-Pfalz macht die Verlängerung der Abgabefrist vom 31. Mai auf den 31. Juli von keinen Bedingungen abhängig. In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen gilt die spätere Abgabefrist dagegen nur für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung authentifiziert per ELSTER abgeben.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen
- Erschütterung des Anscheinsbeweises für private Fahrzeugnutzung
- Kulanzfrist bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse für 2023
- Neue Pauschbeträge für Auslandsreisekosten ab 2025
- Abgespecktes Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen
- Sachbezugswerte für 2025
- Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Prognostizierte Steuereinnahmen weiter im Sinkflug
- Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts