Ausgaben für ein Jubiläumswochenende als Betriebsausgabe
Auch ein Jubiläumswochenende mit Rahmenprogramm kann größtenteils als Betriebsausgabe abziehbar sein, wenn die geschäftliche Veranlassung im Vordergrund steht.
Aufwendungen für ein Jubiläumswochenende mit Beach-Party und anderem Rahmenprogramm können nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster abzugsfähige Betriebsausgaben sein. Die Feier wurde von einem Gewerbeverein für die Mitglieder organisiert. Nach Überzeugung des Gerichts haben die Gäste für die auf der Veranstaltung an sie erbrachten Leistungen konkrete Gegenleistungen in Form ihrer Anwesenheit und des fachlichen Austauschs erbracht. Demgegenüber hatte das Rahmenprogramm nur eine untergeordnete Bedeutung. Zu diesem Ergebnis kam das Gericht durch die Zeugenaussage mehrerer Teilnehmer.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle