Überlassung eines Dienstwagens an Ehegatten mit Minijob

Zwar ist die Überlassung eines Dienstwagens an einen Minijobber ungewöhnlich, aber für das Finanzgericht Köln noch im Rahmen des Fremdüblichen, womit die Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

Die Kos­ten für einen Dienst­wa­gen sind auch dann als Betriebs­aus­ga­ben abzugs­fä­hig, wenn die­ser dem Ehe­gat­ten im Rah­men eines Mini­jobs über­las­sen und der geld­wer­te Vor­teil vom Arbeits­lohn des Ehe­gat­ten abge­zo­gen wird. Zwar hält das Finanz­ge­richt Köln die Gestal­tung bei einem Mini­job für unge­wöhn­lich, doch ent­sprä­chen Inhalt und Durch­füh­rung des Ver­tra­ges noch dem, was auch frem­de Drit­te ver­ein­ba­ren wür­den. Das Gericht sieht kei­nen Anhalts­punkt dafür, dass Dienst­wa­gen nur Voll­zeit­be­schäf­tig­ten über­las­sen wer­den. Das Finanz­amt hat aller­dings Revi­si­on ein­ge­legt.