Verlustabzug nach Beteiligungserwerb durch eine Erwerbergruppe

Erfüllen alle Erwerber aus einer Erwerbergruppe die Voraussetzungen der Konzernklausel, gilt ebenfalls eine Ausnahme von der Verlustabzugsbeschränkung nach der Übertragung von Gesellschaftsanteilen.

Wäh­rend über die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Ver­lust­ab­zugs­be­schrän­kung nach dem Ver­kauf von Antei­len an einer Kapi­tal­ge­sell­schaft wei­ter gestrit­ten wird, hat sich das Finanz­mi­nis­te­ri­um Schles­wig-Hol­stein zur Aus­nah­me­re­ge­lung für Über­tra­gun­gen von Gesell­schafts­an­tei­len inner­halb eines Kon­zerns geäu­ßert. Die Ver­lust­ab­zugs­be­schrän­kung greift dem­nach nicht nach dem Betei­li­gungs­er­werb durch eine Erwer­ber­grup­pe, wenn die Vor­aus­set­zun­gen der Kon­zern­klau­sel für jeden ein­zel­nen Erwer­ber erfüllt sind.