Familienentlastungsgesetz in Arbeit

Mehr Kindergeld und eine Anpassung steuerlicher Eckwerte bedeuten vor allem für Familien eine finanzielle Verbesserung.

In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag hat sich die Gro­ße Koali­ti­on auf eine Erhö­hung des Kin­der­gelds um 25 Euro pro Monat und Kind in die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode fest­ge­legt. Einen Teil die­ses Plans setzt die Regie­rung nun um und kom­bi­niert den ers­ten Schritt der Kin­der­geld­erhö­hung mit der tur­nus­mä­ßi­gen Anpas­sung des steu­er­frei­en Exis­tenz­mi­ni­mums an die Ent­wick­lung der Lebens­hal­tungs­kos­ten. Zu die­sem Zweck hat das Bun­des­ka­bi­nett am 27. Juni 2018 den Ent­wurf des “Geset­zes zur Stär­kung und steu­er­li­chen Ent­las­tung der Fami­li­en sowie zur Anpas­sung wei­te­rer steu­er­li­cher Rege­lun­gen”, kurz Fami­li­en­ent­las­tungs­ge­setz, beschlos­sen.

Trotz des hoch­tra­ben­den Namens und des Ziels, finan­zi­el­le Ver­bes­se­run­gen für Fami­li­en zu errei­chen, ent­hält das Gesetz neben der ers­ten Stu­fe der Kin­der­geld­erhö­hung nur die tur­nus­mä­ßi­gen Anpas­sun­gen im Steu­er­ta­rif. In wei­te­ren Schrit­ten sol­len auch die Bei­trä­ge zu den Sozi­al­ver­si­che­run­gen und zur Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung gesenkt wer­den. Das Fami­li­en­ent­las­tungs­ge­setz selbst beinhal­tet die fol­gen­den Maß­nah­men:

  • Kin­der­geld: Das Kin­der­geld wird ab dem 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht. Es beträgt dann 204 Euro monat­lich für das ers­te und zwei­te Kind, 210 Euro für das drit­te Kind und 235 Euro für jedes wei­te­re Kind.

  • Kin­der­frei­be­trag: Der Kin­der­frei­be­trag wird 2019 für jeden Eltern­teil um jeweils 96 Euro auf 2.490 Euro (ins­ge­samt also um 192 Euro auf 4.980 Euro) erhöht. Die steu­er­li­che Ent­las­tungs­wir­kung der Erhö­hung ent­spricht dem Jah­res­be­trag der Kin­der­geld­erhö­hung (60 Euro). Für 2020 wird der Kin­der­frei­be­trag erneut pro Eltern­teil um 96 Euro auf dann 2.586 Euro erhöht, ins­ge­samt also auf dann 5.172 Euro.

  • Grund­frei­be­trag: Im Vor­griff auf die vor­aus­sicht­li­chen Ergeb­nis­se des im Herbst anste­hen­den Exis­tenz­mi­ni­mum­be­richts wird der Grund­frei­be­trag (steu­er­frei­es Exis­tenz­mi­ni­mum) ange­passt. Für 2019 erhöht sich der Grund­frei­be­trag um 168 Euro auf dann 9.168 Euro, und 2020 beträgt der Anstieg wei­te­re 240 Euro auf dann 9.408 Euro.

  • Kal­te Pro­gres­si­on: Damit Lohn­stei­ge­run­gen auch im Geld­beu­tel der Beschäf­tig­ten ankom­men, wird für die Jah­re 2019 und 2020 der Effekt der “kal­ten Pro­gres­si­on” aus­ge­gli­chen. Dazu wer­den die Eck­wer­te des Ein­kom­men­steu­er­ta­rifs um die Infla­ti­ons­ra­te des Vor­jah­res ver­scho­ben — das ent­spricht einer Anhe­bung der Eck­wer­te um 1,84 % für 2019 und 1,95 % für 2020.

Die für 2019 und 2020 vor­ge­se­he­nen Maß­nah­men sen­ken die Last der Steu­er­zah­ler um ins­ge­samt rund 9,8 Mrd. Euro im Jahr. In abso­lu­ten Beträ­gen steigt die Bes­ser­stel­lung mit dem Ein­kom­men. In Rela­ti­on zu den zu zah­len­den Steu­ern pro­fi­tie­ren unte­re und mitt­le­re Ein­kom­men aber stär­ker als höhe­re.

Bei­spiels­wei­se zahlt eine Fami­lie mit zwei Kin­dern und einem Gesamt­ein­kom­men von 60.000 Euro im Jahr 2019 rund 9 % (251 Euro) und 2020 über 20 % (530 Euro) weni­ger Steu­ern. Bei einem Fami­li­en­ein­kom­men von 120.000 Euro erhöht sich die Steu­er­erspar­nis auf 380 Euro in 2019 und 787 Euro in 2020, die Ent­las­tung macht aber nur noch weni­ger als 2 % in 2019 und 4 % in 2020 aus.