Verlust nach Anlagebetrug mit Schneeballsystem

Der Verlust aus einem gewerblichen Investitionsprojekt ist als Betriebsausgabe abziehbar. Das gilt auch dann, wenn der Verlust aufgrund eines vom Anelger nicht erkannten Anlagebetrugs mit einem Schneeballsystem resultiert.

Betei­ligt sich ein Kapi­tal­an­le­ger an einem Inves­ti­ti­ons­pro­jekt, das zu gewerb­li­chen Ein­künf­ten füh­ren soll, sich spä­ter aber als betrü­ge­ri­sches Schnee­ball­sys­tem her­aus­stellt, kann er den Ver­lust sei­nes Kapi­tals steu­er­lich gel­tend machen. Anders als rei­ne Kapi­tal­an­le­ger dür­fen Gewer­be­trei­ben­de Ver­lus­te auch dann als vor­weg­ge­nom­me­ne Betriebs­aus­ga­ben abzie­hen, wenn letzt­lich nie­mals Ein­nah­men erzielt wer­den. Aus die­sem Grund hat der Bun­des­fi­nanz­hof im Streit über den Kauf eines tat­säch­lich nicht exis­tie­ren­den Block­heiz­kraft­werks den Ver­lust­ab­zug zuge­las­sen. Ob ein gewerb­li­cher Ver­lust vor­liegt, sei nicht objek­tiv und rück­bli­ckend nach den tat­säch­li­chen Ver­hält­nis­sen vor­zu­neh­men, son­dern nach der Sicht­wei­se des Steu­er­zah­lers im Zeit­punkt des Abschlus­ses der maß­ge­ben­den Ver­trä­ge.