Haushaltsgrenze beim Steuerbonus für Handwerker- und Dienstleistungen
Die Grenzen des Haushalts werden nicht ausnahmslos durch die Grundstücksgrenze abgesteckt, weshalb im Einzelfall auch Leistungen jenseits des Grundstücks für den Steuerbonus in Frage kommen.
Voraussetzung für den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen ist, dass die Leistung im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wird. Die Grenzen des Haushalts werden aber nicht ausnahmslos durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt, meint das Finanzgericht Berlin-Brandenburg und hat deshalb auch Straßenreinigungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt. Die Reinigung und Schneeräumung von öffentlichen Straßen und Gehwegen, zu der der Steuerzahler verpflichtet ist, seien notwendiger Teil der Haushaltsführung und damit in voller Höhe begünstigt. Auch die Reparatur eines Hoftors, das ausgebaut, in der Werkstatt des Handwerkers repariert und anschließend wieder eingebaut wurde, hat das Finanzgericht als Handwerkerleistung im Haushalt anerkannt. Der Leistungserfolg sei hier im Haushalt des Steuerzahlers eingetreten, womit dort auch die Leistung erbracht wird, meint das Gericht.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Echtzeitüberweisung und Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr
- Erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Grunderwerbsteuer bei Gebäuden mit Solar- oder PV-Anlagen
- Trickbetrug führt nicht zu außergewöhnlicher Belastung
- E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
- Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
- Schriftform kein Erfordernis für Betriebsausgabenabzug
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen