Vermietung an Pauschallandwirt nur umsatzsteuerfrei möglich
Bei der Vermietung von Immobilien an einen Landwirt, der seine Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuert, ist keine Optierung zur Umsatzsteuerpflicht möglich.
Die Vermietung von Immobilien ist von der Umsatzsteuer befreit, allerdings kann der Vermieter auf die Steuerfreiheit verzichten und Vorsteuerabzug geltend machen, wenn er an einen anderen Unternehmer vermietet. Bei der Vermietung an einen Landwirt, der seine Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuert, ist die Option zur Steuerpflicht allerdings ausgeschlossen, womit der Vermieter aus Baukosten und anderen Ausgaben generell keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Der Bundesfinanzhof hat mit dieser Entscheidung ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen bestätigt und damit das Ende für eine von der Finanzverwaltung bisher akzeptierte Steuergestaltung eingeläutet. Für die mehr als 70 % der deutschen Landwirte, die die Versteuerung nach Durchschnittssätzen nutzen, kommt das Vorschaltmodell damit möglicherweise nicht mehr in Frage. Auf eine Anfrage aus dem Bundestag hat das Bundesfinanzministerium geantwortet, dass die Finanzverwaltung noch prüft, ob und wie das Urteil allgemein umgesetzt wird.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle