Nachträgliche Änderung der Feststellung des Grundbesitzwerts
Das Finanzamt kann die Feststellung des Grundbesitzwertes nicht nachträglich ändern, wenn es auf eine Feststellungserklärung verzichtet und sich auf die Angaben des Steuerzahlers verlassen hat.
Verzichtet das Finanzamt ausdrücklich auf die Abgabe einer förmlichen Feststellungserklärung und fordert den Steuerzahler stattdessen zu bestimmten Angaben auf, verletzt es nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs seine Ermittlungspflicht, wenn die geforderten Angaben für die Grundbesitzbewertung nicht ausreichen und es keine weiteren Fragen stellt. Wenn der Steuerzahler in diesem Fall seine Mitwirkungspflicht erfüllt, indem er die vom Finanzamt gestellten Fragen richtig und vollständig beantwortet, darf das Finanzamt später nicht aufgrund einer Außenprüfung den Bescheid zum Nachteil des Steuerzahlers ändern. Darin sieht der Bundesfinanzhof einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Echtzeitüberweisung und Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr
- Erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Grunderwerbsteuer bei Gebäuden mit Solar- oder PV-Anlagen
- Trickbetrug führt nicht zu außergewöhnlicher Belastung
- E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
- Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
- Schriftform kein Erfordernis für Betriebsausgabenabzug
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen