Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen eines Sportvereins

Ob Leistungen eines Sportvereins gegen gesondertes Entgelt umsatzsteuerfrei sind, lässt der Bundesfinanzhof vom Europäischen Gerichtshof prüfen.

Der Bun­des­fi­nanz­hof zwei­felt an der Umsatz­steu­er­frei­heit von Leis­tun­gen, die Sport­ver­ei­ne gegen geson­der­tes Ent­gelt erbrin­gen und hat des­halb ein Vor­ab­ent­schei­dungs­er­su­chen an den Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH) gerich­tet. Im Streit­fall erbrach­te ein Golf­ver­ein ver­schie­de­ne Leis­tun­gen gegen Ent­gelt, dar­un­ter der Ver­leih von Golf­bäl­len, die Green­fee und die Ver­an­stal­tung von Tur­nie­ren. In der ers­ten Instanz hat­te der Ver­ein Erfolg, denn das Finanz­ge­richt ging von einer Umsatz­steu­er­frei­heit der Leis­tun­gen aus, die sich zwar nicht aus natio­na­lem Recht, aber aus dem Uni­ons­recht erge­be. Dar­an zwei­felt der Bun­des­fi­nanz­hof. Soll­te der EuGH eine unmit­tel­ba­re Wir­kung des EU-Rechts ver­nei­nen, wür­de dies zu einer Recht­spre­chungs­än­de­rung füh­ren.