Shuttletransfer zur Betriebsveranstaltung ist steuerfrei

Ein vom Arbeitgeber organisierter Shuttletransfer zur Betriebsveranstaltung zählt nicht als geldwerter Vorteil für die 110 Euro-Grenze.

Die Kos­ten für einen vom Arbeit­ge­ber orga­ni­sier­ten Shut­tle­trans­fer zu einer Betriebs­ver­an­stal­tung zäh­len nicht als geld­wer­ter Vor­teil. Bei der Frei­gren­ze für Betriebs­ver­an­stal­tun­gen von 110 Euro blei­ben die Kos­ten daher unbe­rück­sich­tigt. Das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf sieht die Trans­fer­kos­ten als Teil der Auf­wen­dun­gen für den äuße­ren Rah­men der Betriebs­ver­an­stal­tung ohne eige­nen Kon­sum­wert. Anders wäre die Lage bei einer Fahrt mit eige­nem Erleb­nis­wert. Die Trans­fer­kos­ten sind daher wie steu­er­frei­er Ersatz von Rei­se­kos­ten zu behan­deln.