Schädliche Pause zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
Wird eine weiterführende Ausbildung nicht zum nächstmöglichen Termin begonnen, gilt sie als Zweitausbildung mit entsprechenden Folgen beim Kindergeld.
Setzt ein Kind nach Abschluss einer berufsqualifizierenden Berufsausbildung seine Ausbildung mit einem weiterführenden Berufsziel nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt fort, ist die folgende Fachschulausbildung oder das Aufbaustudium eine Zweitausbildung. In diesem Fall schließt eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden während der Wartezeit auf den Antritt der Folgeausbildung oder während dieser Folgeausbildung nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs den Kindergeldanspruch aus.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026