Forstwirtschaftliche Flächen als Betriebsvermögen

Wann und wie forstwirtschaftliche Flächen als Betriebsvermögen zählen, hat das Bundesfinanzministerium ausführlich erklärt.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sich aus­führ­lich mit der ertrag­steu­er­li­chen Behand­lung von forst­wirt­schaft­li­chen Flä­chen als Betriebs­ver­mö­gen aus­ein­an­der­ge­setzt. In sei­nem Schrei­ben geht das Minis­te­ri­um u. a. dar­auf ein, wann forst­wirt­schaft­li­che Flä­chen Teil eines land­wirt­schaft­li­chen Betriebs sind oder als eigen­stän­di­ger forst­wirt­schaft­li­cher Betrieb bestehen. Dane­ben erklärt das Schrei­ben, wie bei der Prü­fung der Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht vor­zu­ge­hen ist, die Vor­aus­set­zung dafür ist, dass der Forst­be­trieb nicht als Lieb­ha­be­rei gilt.