Aktueller Stand der Pläne zur Neuregelung der Grundsteuer

Noch gibt es keine Festlegung auf ein bestimmtes Konzept zur Neuregelung der Grundsteuer, auch wenn bis zum Jahresende ein erster Entwurf vorliegen soll.

Im Früh­jahr hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die Bemes­sung der Grund­steu­er in ihrer aktu­el­len Form als ver­fas­sungs­wid­rig ein­ge­stuft und den Gesetz­ge­ber bis Ende 2019 mit einer Neu­re­ge­lung beauf­tragt. Anfang Mai gab es ein ers­tes Tref­fen der Finanz­mi­nis­ter, um sich über eine Neu­re­ge­lung der Grund­steu­er aus­zu­tau­schen. Einen kon­kre­ten Auf­trag zur Prü­fung bestimm­ter Reform­an­sät­ze oder eine Fest­le­gung auf ein bestimm­tes Modell gab es nach Aus­kunft der Bun­des­re­gie­rung jedoch noch nicht. Aller­dings will die Bun­des­re­gie­rung bis zum Jah­res­en­de gemein­sam mit den Län­dern einen Vor­schlag erar­bei­tet haben. Das Ifo-Insti­tut hat unter­des­sen im Sep­tem­ber eine Stu­die ver­öf­fent­licht, in der es sich dafür aus­spricht, die Grund­steu­er nur nach der Flä­che von Grund­stück und Gebäu­de zu bemes­sen, weil dies ein­fa­cher und damit schnel­ler als jede ande­re Lösung umsetz­bar sei.